Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft trägt ausführlich den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor und geht auf die Eingabe des Bürgers zur Querungshilfe ein.
Der Ortsrat Sehnde tritt in die Diskussion.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.
Herr Schwarzkopf merkt an, dass der barrierefreie Eingang mehr Platz erhalten sollte. Außerdem weist er auf die Ausnahmeregelung zu den Richtlinien für die Lichtsignalanlage hin.
Herr Süß weist darauf hin, dass der Ortsrat dort einen Zebrastreifen angeordnet haben möchte.
Herr Reichert regt an, dass nach 6 Monaten erneut eine Verkehrszählung vorgenommen werden sollte.
Im Beschlussvorschlag unter Nr. 1. Bürger / Bürgerin, lfd. Nr. 1 ist folgende Änderung und Ergänzung vorzunehmen:
Änderung: Der Satz “Die Anregung zur Querungshilfe wird nicht berücksichtigt“ ist zu streichen. Dafür steht: “Die Querungshilfe wird in südlicher Richtung verschoben“.
Ergänzung: Der Ortsrat Sehnde fordert im Weiteren einen Fußgängerüberweg als Querungshilfe, wenn nicht jetzt, dann zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ortsrat Sehnde die nachstehenden Beschlüsse mit der vorgenannten Änderung und Ergänzung.
Beschluss: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) sowie § 4 (1) und 4 (2) BauGB:
Bürger / Bürgerin, lfd. Nr. 1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 16.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von Bürger/in Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zur Querungshilfe wird nicht berücksichtigt.
TÖB, lfd. Nr. 1, aha Abfallwirtschaft Region Hannover - Schreiben vom 21.06.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 7, Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 03.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 9, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG - Schreiben vom 17.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Telefónica Deutschland Gruppe (E-Plus Mobilfunk) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 17, IHK Industrie- und Handelskammer Hannover - Schreiben vom 19.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird im „Mischgebiet (MI2)“ berücksichtigt. Im „Mischgebiet (MI1)“ sollen weiterhin Einzelhandelsbetriebe zulässig sein. Die Anregung zur Reduzierung der Verkaufsfläche wird dahingehend berücksichtigt, dass die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m2 begrenzt wird. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
TÖB, lfd. Nr. 18, LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - Schreiben vom 06.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 23, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Schreiben vom 20.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 28 PLEdoc GmbH - Schreiben vom 21.06.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 29 Polizeidirektion Hannover - Schreiben vom 04.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Polizeidirektion Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 30 Region Hannover - Schreiben vom 21.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird im „Mischgebiet (MI2)“ berücksichtigt. Im „Mischgebiet (MI1)“ sollen weiterhin Einzelhandelsbetriebe zulässig sein. Die Anregung zur Reduzierung der Verkaufsfläche wird dahingehend berücksichtigt, dass die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m2 begrenzt wird. Der Hinweis zur Klarstellung der textlichen Festsetzungen wird beachtet. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
TÖB, lfd. Nr. 38 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft - Schreiben vom 20.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend angepasst.
2.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB: TÖB, lfd. Nr. 3, Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 08.01.2018 und vom 03.07.2018
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 5, Industrie- und Handelskammer Hannover - Schreiben vom 10.01.2018
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 6, LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - Schreiben vom 10.01.2018
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 8, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr - Schreiben vom 11.01.2018 bzw. vom 20.07.2017
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 9 PLEdoc GmbH - Schreiben vom 04.01.2018
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB, lfd. Nr. 11 Region Hannover - Schreiben vom 15.01.2018
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 21. Berichtigung des Flächennutzungsplans.
Abstimmungsergebnis:
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