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Auszug - Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0277 Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft trägt ausführlich den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor und geht auf die Eingabe des Bürgers zur Querungshilfe ein.

 

Der Ortsrat Sehnde tritt in die Diskussion.

 

Fragen der Ortsratsmitglieder werden von Herrn Kraft beantwortet.

 

Herr Schwarzkopf merkt an, dass der barrierefreie Eingang mehr Platz erhalten sollte. Außerdem weist er auf die Ausnahmeregelung zu den Richtlinien für die Lichtsignalanlage hin.

 

Herr Süß weist darauf hin, dass der Ortsrat dort einen Zebrastreifen angeordnet haben möchte.

 

Herr Reichert regt an, dass nach 6 Monaten erneut eine Verkehrszählung vorgenommen werden sollte.

 

Im Beschlussvorschlag unter Nr. 1. Bürger / Bürgerin, lfd. Nr. 1 ist folgende Änderung und Ergänzung vorzunehmen:

 

Änderung:

Der Satz “Die Anregung zur Querungshilfe wird nicht berücksichtigt“ ist zu streichen. Dafür steht: “Die Querungshilfe wird in südlicher Richtung verschoben“.

 

Ergänzung:

Der Ortsrat Sehnde fordert im Weiteren einen Fußngerüberweg als Querungshilfe, wenn nicht jetzt, dann zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ortsrat Sehnde die nachstehenden Beschlüsse mit der vorgenannten Änderung und Ergänzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

1.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) sowie § 4 (1) und 4 (2) BauGB:

 

rger / Bürgerin, lfd. Nr. 1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt)

- Schreiben vom 16.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von Bürger/in Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung zur Querungshilfe wird nicht berücksichtigt. 

 

B, lfd. Nr. 1, aha Abfallwirtschaft Region Hannover

- Schreiben vom 21.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 7, Deutsche Telekom Technik GmbH

- Schreiben vom 03.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 9, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

- Schreiben vom 17.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Telefónica Deutschland Gruppe (E-Plus Mobilfunk) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 17, IHK Industrie- und Handelskammer Hannover

- Schreiben vom 19.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Anregung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird im „Mischgebiet (MI2)“ berücksichtigt.

Im „Mischgebiet (MI1)“ sollen weiterhin Einzelhandelsbetriebe zulässig sein. Die Anregung zur Reduzierung der Verkaufsfläche wird dahingehend berücksichtigt, dass die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m2 begrenzt wird. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

 

B, lfd. Nr. 18, LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

- Schreiben vom 06.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 23, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

- Schreiben vom 20.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landes­behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 28 PLEdoc GmbH

- Schreiben vom 21.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zuge­stimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 29 Polizeidirektion Hannover

- Schreiben vom 04.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Polizeidirektion Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 30 Region Hannover

- Schreiben vom 21.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Anregung zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird im „Mischgebiet (MI2)“ berücksichtigt.

Im „Mischgebiet (MI1)“ sollen weiterhin Einzelhandelsbetriebe zulässig sein.

Die Anregung zur Reduzierung der Verkaufsfläche wird dahingehend berücksichtigt, dass die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m2 begrenzt wird.

Der Hinweis zur Klarstellung der textlichen Festsetzungen wird beachtet.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.

 

B, lfd. Nr. 38 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

- Schreiben vom 20.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend angepasst.

 

2.Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB:

B, lfd. Nr. 3, Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 08.01.2018 und vom 03.07.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 5, Industrie- und Handelskammer Hannover

-    Schreiben vom 10.01.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Industrie- und Handelskammer Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 6, LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-    Schreiben vom 10.01.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 8, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr

-    Schreiben vom 11.01.2018 bzw. vom 20.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landes­behörde für Straßenbau und Verkehr wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 9 PLEdoc GmbH

-    Schreiben vom 04.01.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

B, lfd. Nr. 11 Region Hannover

-    Schreiben vom 15.01.2018

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 21. Berichtigung des Flächennutzungsplans.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en