Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

a)      Ortsbürgermeister Süß teilt mit, dass er verschiedenen Seniorinnen und Senioren zum Geburtstag und 3 Ehepaaren zur Goldenen Hochzeit (Familien Krüger, Falkenhagen und Eierhoff) Glückwünsche und Grüße des Rates, Ortsrates und der Verwaltung überbracht hat.

 

Weiter teilt Ortsbürgermeister Süß Folgendes mit:

 

Am 27.05.2018 wurde unsere neue Pastorin Frau Schnelle mit Gottesdienst und Festakt

  im Gemeindehaus der ev.-lt. Kirche eingeführt.

-  Am 10.06.2018 fand das Gemeindefest der ev.-lt. Kirche statt.

-  Am 20.06.2018 haben wir nachmittags ein Anliegertreffen im Wohngebiet "Rothbusch" mit

   Frau Gambig von der Verwaltung durchgeführt. Einige von Euch und rund 30 Anwohner  

   waren mit dabei. Eine Zusammenfassung bzw. Auswertungen der aufgenommenen   

   Punkte gibt es hierzu gegenwärtig noch nicht. Es war abschließend auf jeden Fall  

   festzustellen, dass eine deutliche Mehrheit der teilnehmenden Anwohner sich für den

   Erhalt der Grün- und Pflanzflächen und für eine bessere Pflege ausgesprochen hat. 

-  Am 24.06.2018 fand im Restaurant die Jubiläumsfeier "20 Jahre Civitan-Club-Sehnde"

   statt.

-  Am 03.07. und 04.07.2018 fand unter der Leitung von Frau Kramann von der Verwaltung

   die Ferienpassaktion "Graffity" im Tunnel Chausseestraße statt. Vom Ortsrat haben wir

   die Aktion mit Kaltgetränken für die Kinder unterstützt.

-  Am 04.08.2018 findet ab 10.00 Uhr wieder das Boule-Turnier um den "Rolf

   Steinhoff-Pokal" auf dem Boule-Platz am Rathaus statt.   

-  Am 09.08.2018 um 18.00 Uhr tagt wieder der "Arbeitskreis Mittelstraße" im Rathaus.

 

b)      Frau Beutelsbacher teilt Folgendes mit:

 

Mit der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage in der Zeit vom 02.05.2018 bis 14.05.2018 im Bereich Chausseestraße, zw. Feldstraße und Werner-Höchstedt-Straße, zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, wurden bidrektional 7.760 Fahrzeuge gezählt. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 29,3 km/h.

 

In der Zeit vom 06.08.2018 bis 13.08.2018 steht die mobile Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich Breite Straße, Höhe HNr. 20/22, Fahrtrichtung L 411/Grundschule und vom 16.08.2018 bis 23.08.2018 im Bereich Zuckerfabriksweg, ca. 25 m vor der Kreuzung Achardstraße in Fahrtrichtung Grundschule.

 

Zur Aufstellung der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage Ortseingang aus Köthenwald kommend, B 65 / Chausseestraße (laut Ortsbegehung) hat die Verkehrsbehörde Folgendes mitgeteilt: In diesem Bereich sind zwei Messstellen (ortseinwärts und –auswärts) zur Überwachung des Fließenden Verkehrs eingerichtet. Da zurzeit kein Messbetrieb vorgenommen werden kann, wurde aktuell das Geschwindigkeits-display (Ecke Wilhelm-Henze-Weg) dort aufgestellt.

 

Das Ordnungsamt hat die Abfallentsorgung der Region Hannover zur Entfernung des verstreuten Mülls am Rand des Weges, der östlich am Gelände der Keramischen Hütte entlang führt, angeschrieben.

 

Zu den nachstehend aufgeführten Punkten aus den Ortsbegehungen in Sehnde, Klein-Lobke und Gretenberg wurde mir Folgendes mitgeteilt:

 

-          Ausbesserung des Wald-Fahrradweges Ende Fimbergstraße/ Zugangsbereich ins Ladeholz durch die Region Hannover:

Laut Auskunft von Frau Keller gehört der Weg nicht der Region Hannover sondern der Waldinteressengemeinschaft Ladeholzstraße. Dazu zählt auch die Stadt Sehnde mit einem Anteil. Der Stadt Sehnde stehen zurzeit für die Ausbesserung des Weges keine Gelder zur Verfügung.

-Der Bahnhofskümmerer wurde beauftragt, sich auch um den Bereich der

Bushaltestelle “Bahnhof / B65“ zu kümmern.

-Im Bereich der Kanalbrücke Gretenberger Straße in Richtung Gretenberg wurde zusätzlich das Schild 70 km/h angeordnet.

-          Kann vor den Parkplätzen des Kindergartens Ladeholz eine gestrichelte Linie gezogen oder auf der rechten und linken Seite vor dem Kindergarten ein Halteverbot mit zeitlicher Begrenzung angeordnet werden:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Markierung von Senkrechtparkplätzen. Auf der anderen Seite ist das Parken auf Fußwegen seitens der StVO grundsätzlich verboten. Von daher wird mit einer Markierung lediglich das gesetzliche Verbot zusätzlich erklärt, und somit überflüssig. Auf der nördlichen Seite befindet sich bereits ein absolutes Haltverbot (siehe Foto). Auf der südlichen Seite verbietet § 12 StVO das Parken (Verhinderung der Benutzung gekennzeichneter Parkflächen bzw. vor Grundstücksein- und -ausfahrten). Daher wäre eine Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, ggf. in Abstimmung bzw. mit Unterstützung der Kindertagesstätte und der Polizei zielführender.

-          Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vor der Bushaltestelle in Gretenberg Fahrtrichtung Sehnde anordnen:

Die derzeitige, „ungleichmäßige“ Beschilderung im Bereich der Bushaltestellen (Fahrtrichtung Klein Lobke: 50 km/h; Fahrtrichtung Sehnde: 70 km/h) basiert auf einer verkehrsbehördlichen Anordnung aus dem Jahre 1996, und berücksichtigt die

unterschiedlichen Sichtbeziehungen. Während der Verkehr aus Sehnde kommend durch die leichte Kuppe später wahrnehmbar ist, ist die Sicht auf den Verkehr aus Fahrtrichtung Klein Lobke relativ gut. Auch ist das Unfallgeschehen in diesem Bereich absolut unauffällig (kein Unfall seit 2011). Das Einschalten des Warnblinklichtes gemäß § 16 Abs. 2 StVO ist angeordnet. Von daher besteht keine Möglichkeit eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen.

-          Gehwegabsenkung am Fußweg der Waldstraße, Bereich Hausnummer 36+38 mit einer weißen Linie erkennbar machen und mit taktilen Bodenindikatoren versehen:

Nach der vorschreibenden DIN (Deutsches Institut für Normung e.V., Technische Baubestimmungen, 2012) zu ungesicherten Querungsstellen werden die Vorschläge abgelehnt, weil Querungshilfen nur für viel befahrene Straßen gelten. Alle akuten Fälle werden nach der DIN berücksichtigt. Im neuen Verkehrsentwicklungsplan soll der  Fußverkehr, Stichwort „Barrierefreiheit“ explizit behandelt und ein Handlungsprogramm erarbeitet werden. Hierzu erfolgt die Anmerkung von Herrn Marotzke, dass die Straße aufgrund des Schulbetriebs viel befahren ist und die Verwaltung diesen Sachverhalt erneut prüfen möge. Herr Schwarzkopf ergänzt, dass der Übergang in der jetzigen Form für Sehbehinderte gefährlich ist und innerhalb von Sehnde für Sehbehinderte an ungesicherten Querungsstellen mehr Querungshilfen zu schaffen sind.

 

-          Folgende Aufträge wurden an den Baubetriebshof erteilt:

Das Rasengitter auf den Parkplätzen der Kita Ladeholz mähen.

Fahrradwegweiser Schild in der Feldmark zwischen Klein-Lobke und Evern, Richtung Ummeln am Gedenkstein aufstellen.

In der Feldstraße vor Haus-Nr. 19 den Gehweg angleichen.

 

Mit Bescheid vom 08.05.2018 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser der ev.-luth. Kirchengemeinde Sehnde eine Zuwendung zur Sanierung der historischen Kirchhofmauer des Kirchhofes der Kreuzkirche Sehnde in Höhe von 48.000,00 € bewilligt.

 

Für die Pflasterung der Fläche Feuerwehrzufahrt zwischen KGS Sehnde und Mensa ist der Auftrag an Fa. Lohmeier erteilt worden. Herr Bruns hat dazu mitgeteilt, dass für den Anbau an der KGS in der vorgenannten Fläche noch Leitungen verlegt werden müssen und daher die Pflasterung zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig ist. Es wird zurzeit nach einer geeigneten Übergangslösung gesucht.

Der Antrag des Ortsrates Sehnde vom 28.05.2018 die Helene-Stöcker-Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. einer „Spielstraße“ einzurichten, wurde aufgrund der Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen nach § 45 der StVO von der Verkehrsbehörde der Stadt Sehnde abgelehnt. In dem neuen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Sehnde wird auch die künftige Ausrichtung “verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo 30-Zonen“ behandelt. Das Beispiel der Helene-Stöcker-Straße ist hierfür vorgesehen. Es steht den politischen Gremien natürlich frei, in dem in Planung befindlichen neuen Verkehrsentwicklungsplan eine andere Priorisierung vorzunehmen. Der Vermerk “Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen“ wird an alle Ortsratsmitglieder verteilt.

 

Die Stadtwerke Sehnde GmbH hat für Kanalbauarbeiten in der Mozartstraße bis zur Beethovenstraße vom 15.08.2018 bis 27.08.2018 eine verkehrsbehördliche Anordnung erhalten. Für die Zeit erfolgt eine Gesamtsperrung des Verkehrs.

 

Für Montagearbeiten der Telekom in Klein Lobke, Bereich Lobker Straße 4 wurde vom 31.07.2018 bis 07.08.2018 eine verkehrsbehördliche Anordnung erteilt.

 

Auf die Anfrage von Herrn Schuchardt in der letzten Sitzung, wann die Gewährleistungsfrist für die Bismarckstraße beendet ist und ob dort die Radladerspuren ausgebessert und der brüchige Regenwassereinlauf erneuert werden, habe ich folgende Antwort erhalten: Es erfolgt vor dem Gewährleistungsablauf – hier 05.11.2018 - eine Endabnahme. Die vorgenannten Mängel werden bei Abnahme festgestellt und sind von der Firma zu erledigen.

Anmerkung: Herr Schuchardt möchte in der nächsten Sitzung beantwortet haben, warum die vorgenannten Mängel nicht sofort beseitigt werden.