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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Kapellenberg" und "Fliederstraße" in Sehnde, Ortsteil Dolgen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-   

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
2018/0396 Einziehung von Teilflächen der Straßen "Kapellenberg" und "Fliederstraße" in Sehnde, Ortsteil Dolgen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.

 

Der Ortsrat tritt in die Diskussion.

 

Die Verwaltung wird sich mit der Eigentümerin des Flurstückes 44/2 in Verbindung setzen, ob sie Interesse hat, eine Teilfläche des grenzenden Grundstückes 50/2 von der Stadt zu erwerben.

 

Herr Gutzeit schgt vor, den Sachverhalt der Beschlussvorlage um der an die Teilflächen grenzenden Grundstücke 44/2 und 43/3 zu ergänzen.

 

 


Beschluss:
a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt den Beschluss zu d)

b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss

zu d)

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d)Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3 Kapellenberg- zur Größe von ca. 250 m², und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3 -Fliederstraße - zur Größe von ca. 20m², beide  Gemarkung Dolgen, derzeitig Verkehrsflächen dieser Straßen, gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en