Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft führt in die vorliegende Vorlage ein.
Es wird nach Vorlage abgestimmt. Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemaligen HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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