Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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