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Auszug - Bebauungsplan Nr. 355 "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0425 Bebauungsplan Nr. 355 "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en