Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gerasch trägt zur Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde vor. In der Papierfassung der Beschlussvorlage 2017/0216 fehlt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, die als Tischvorlage nachgereicht wurde. Gegenüber der vorgelegten Fassung ergeben sich folgende Änderungen: - die Pflanzlisten werden unter Hinweise aufgeführt - bei WA* in der Planzeichenerklärung ist der Bezug zur textlichen Festsetzung 8.3 statt 9.3
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar hat dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ zugestimmt.
Aus der Beratung stellt Frau Schärling den folgenden Antrag: Neben den Dachsteinen in roter Farbe sollen auch die Farbtöne braun, grau und anthrazit zulässig sein.
Abstimmungsergebnis:
Damit wird der Antrag abgelehnt.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird mit den o. g. Änderungen zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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