Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0216  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
20.08.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
140_1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1
140_2_Abwaegung 3-1_4-1
140_3_Entwurf_Einzelteile
140_4_Begründung_Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0216 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und der Begründung mit Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 140Im Mühlenfeld hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 23. März 2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte parallel zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 30.06.2017.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 03.07.2017 mit der Frist bis einschließlich 07.08.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme.

Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 2 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.

 

Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 3 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften und die als Anlage 4 beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und

               4 (1) BauGB

-  Anlage 3: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld mit Örtlichen Bauvorschriften

-  Anlage 4: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld

     inkl. Umweltbericht

 

Anmerkung:

Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 140_1_Auswahl TÖB_Beteiligung 4-1 (127 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 140_2_Abwaegung 3-1_4-1 (189 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 140_3_Entwurf_Einzelteile (2973 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 140_4_Begründung_Entwurf (1592 KB)