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Auszug - 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Sehnde-Ost" hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:56 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 19:00 Uhr. Tagesordnungspunkt 2 wird gemeinsam mit dem Ortsrat Sehnde behandelt.
2019/0575 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Sehnde-Ost"
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2019/0575 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.

 

Der Ortsrat ist in der Begründung der BV zum Grundwasser mit der Definition “intensive“ auf Seite 41, vorletzter Absatz, Satz 2 und Seite 42, Absatz 1, Satz 1 nicht einverstanden und möchte dazu eine Erklärung vom Gutachter.

 

Nach Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und

§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß

§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgehrten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die

35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

 

Ortsbürgermeister Jäntsch schließt den öffentlichenTeil der Sitzung des Ortsrates Rethmar um 19:56 Uhr.