Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2019/0575 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.
Der Ortsrat ist in der Begründung der BV zum Grundwasser mit der Definition “intensive“ auf Seite 41, vorletzter Absatz, Satz 2 und Seite 42, Absatz 1, Satz 1 nicht einverstanden und möchte dazu eine Erklärung vom Gutachter.
Nach Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss:
Beschluss:
§ 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0575 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
Ortsbürgermeister Jäntsch schließt den öffentlichenTeil der Sitzung des Ortsrates Rethmar um 19:56 Uhr. |
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