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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Rethmar
Ort: Osterkamp 26, 31319 Sehnde-Rethmar
2019/0589 Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB. Aus der Beratung ergibt sich eine Ergänzung des Abwägungsvorschlags zum Brandschutz und zur schwasserversorgung:

Im Zuge der Erschließung wird diese bis zum Mittellandkanal mit einer entsprechenden Einspeisestelle hergestellt. Ausreichende Entnahmestellen werden im Verlauf der Leitung vorgesehen.

 

Außerdem beschließt der Ortsrat Rethmar folgende Änderungen bei den Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften:

1. Bei der textlichen Festsetzung Nr. 2 Höhe baulicher Anlagen ist unter Nr. 2.1 Firsthöhe bei max. ein Vollgeschoss die Firsthöhe von 10,5 m (WA 3.1, WA 3.2 und WA 4) aufzunehmen.

2. In der Planzeichnung ist die Firsthöhe für das WA 5.1 auf 9,5 m zu reduzieren.

3. Bei den Örtlichen Bauvorschriften ist die Mindestdachneigung bei WA 7, WA 8 und WA 9 auf 27° zu senken. Daraus ergeben sich folgende Dachneigungen für die WA-Gebiete:

38° - 48°: WA 1, WA 2, WA 5.1, WA 5.2 und WA 6

38° - 56°: WA 3.1, WA 3.2 und WA 4

27° - 48°: WA 7, WA 8 und WA 9

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

In der Begründung im Umweltbericht auf Seite 94 ist die Anzahl der Bäume, die ggf. gefällt werden müssen, auf 8 zu korrigieren.

 

Der Ortsrat Rethmar wünscht sich bei den Ersatzpflanzungen drei zusätzliche Baumpflanzungen pro gefällten Baum.

 

 

 


Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 mit Ergänzung aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 mit den Ergänzungen in 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0589 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 214Vorwerks Garten mit den Änderungen und Ergänzungen zu den Firsthöhen und den Örtlichen Bauvorschriften mit der Änderung zur Dachneigung als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht mit den entsprechenden Änderungen und Ergänzungen dazu.

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 215-214 Nord_Lageplan-Variante1 (2261 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 215-214 Nord_Lageplan-Variante2 (2275 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 215-214 Süd_Lageplan-Variante1 (2259 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 215-214 Süd_Lageplan-Variante2 (2277 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 215_214 Detaillageplan Allee (580 KB)