Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Rethmar
Ort: Seufzerallee, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Herr Friehe:

Vor dem Dorf:

-          Die Straßenschäden (Absackung Fahrspuren) zwischen Wendekreis und neuem Bauabschnitt, werden diese im Rahmen des Straßenausbaues instandgesetzt (Gewährleistung?)?

Verwaltung: Ja, nach Beendigung der Straßenausbauarbeiten.

 

-          Wann erfolgt die Wiederherstellung der Rasenfläche hinter dem neuen Bauanschnitt?

Verwaltung: Die Rasenfläche muss von den Anwohnern wiederhergestellt werden. Hier gibt es eine schriftliche Verpflichtung. Das muss auf jeden Fall noch in diesem Sommer passieren (je nach Witterung).

 

-          Wann wird die wassergebunden Decke für die fußufige Verbindung wiederhergestellt?

Verwaltung: Die wassergebundene Decke für die fußläufige Verbindung wird nach Beendigung der Straßenausbauarbeiten erledigt (in ein bis zwei Wochen).  

 

-          Wann wird der abgängige Restzaun auf der Nordseite des Geländes entfernt, wie soll der Durchgangsverkehr zukünftig unterbunden werden?

Verwaltung: Es ist geplant, dass der Zaun im Laufe des Sommers abgebaut wird. Bei der fußufigen Verbindung wird ein Poller gesetzt, dass kein Durchgangsverkehr stattfinden kann.

 

Triftstraße:

-          Wann werden die vorhandenen Absackungen der Gosse und in Teilbereichen des Gehweges instandgesetzt?

Verwaltung: 26/27. KW vor Ausführung der DSK (Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise)

 

-          Das vorhandene Lichtraumprofil ist in großen Teilbereichen des nordwestlichen Seitenstreifens für Rettungsfahrzeuge und Müllabfuhr bei ordnungsgemäß am östlichen Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen nicht ausreichend. Wer und wann stellt das ausreichende Lichtraumprofil wieder her?

Verwaltung: An den Bäumen in der Triftstraße ist das Lichtraumprofil in Ordnung. Für die Büsche ist der Baubetriebshof zuständig und hat einen Auftrag erhalten.

 

Schützenplatz:

-          Wann erfolgt die Angleichung des Überganges Schützenplatz zum ehemaligen Spielplatz (unebenes Gelände durch Kuhlen und Absatz)

Verwaltung: Für die Beseitigung der Kuhlen hat der Baubetriebshof einen Auftrag erhalten. Eine Beseitigung des Absatzes erfolgt nicht, da hierdurch die Anpflanzung der Blumenzwiebeln durch den Ortsrat im Herbst 2019 zerstört würde.

 

Bodering:

-          Wann entfernt der Anwohner am Regenrückhaltebecken Bodering/Hauptstraße die dort gelagerten Materialien?

Verwaltung: Er wird von den Stadtwerken dazu aufgefordert. Erfolgt keine Reaktion, werden rechtliche Schritte eingeleitet.

 

Baugebiet Rethmar West:

-          Wann soll die Grundstücksvermarktung / Verkauf beginnen?

Verwaltung: Die Grundstücke aus dem ersten Bauabschnitt sollen voraussichtlich ab Juli/ August 2020 vergeben werden. Das heißt zu diesem Zeitpunkt wird der Fachdienst die Bauinteressenten für Rethmar aus der Bauinteressentenliste anschreiben und ihnen die Bewerbungsunterlagen zukommen lassen. Die Bewerbungsfrist wird dann ca. 4 Wochen betragen, so dass der Verkauf an die ausgelosten Bewerber entsprechend im Oktober-Beratungslauf empfohlen und beschlossen werden kann. Entsprechend könnten die Kaufverträge im November geschlossen werden. 

 

-          Sind schon Grundstücke vermarktet worden?

Verwaltung: Nein

 

-          Wie ist der Planungsstand Kita „Rethmar West“

Verwaltung: Derzeit steht noch ein Ratsbeschluss zur zukünftigen Größe der Kindertagesstätte aus. Sobald dieser vorliegt, steigt die Verwaltung in die Ausschreibung des

1. Baus des Kitagebäudes und 2. Betriebs (Trägerschaft) der zukünftigen Kita ein.

 

Baugebiet Sehnde Ost / Rethmar West

-          Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Verwaltung: Sehnde Ost: Da durch die Corona-Pandemie und die zeitweilige Schließung des Rathauses die öffentliche Auslegung rechtlich fraglich war, musste diese wiederholt werden. Derzeit laufen Abstimmungen zwischen Erschließungsträger HRG (Hannover-Region-Grundstücksgesellschaft) und den Investoren.

Rethmar-West: Der B-Plan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ ist am 19.03.2020 rechtskräftig geworden, der B-Plan Nr. 215 „Backhausfeld“ bereits am 30.01.2020.

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet laufen nach Zeitplan, die archäologischen Sondierungen sind überwiegend fertiggestellt. Die Sonderung (Grundstücksteilung durch Vermesser) ist ebenfalls in Arbeit.

 

Gesamte Ortschaft

-          Wann werden sämtliche zugewachsenen Straßenlaternen im Ort freigeschnitten?

Verwaltung: Für die Straßenlaternen wurde ein Auftrag an den BBH erteilt.

Diese Antwort ist nicht ausreichend, zukünftig möchte der Ortsrat zu den Anfragen z.B. wann ein Auftrag erledigt wird, eine Zeitangabe erhalten.

 

-          Wann stellt der Eigentümer in der Seufzerallee das für die dort wachsenden Stieleichen erforderliche Lichtraumprofil her?

Verwaltung: Im vergangenen Jahr wurde geprüft, ob das Lichtraumprofil in Höhe von 4,50 m im öffentlichen Verkehrsraum über der Fahrbahn frei ist. Das war der Fall. Nun erfolgt eine erneute Prüfung. Das Ergebnis wird dem Ortsrat zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Hierzu gibt es folgende Nachfrage: Was ist mit der Höhe von 4,50 m gemeint? Bedeutet es, dass was alles über 4,50 m ist und die darunter wachsenden Bäume in ihrem Wuchs behindert, dass das nicht dem Anlieger auferlegt wird, freizuschneiden? Heißt das, dass alles was über 4,50 m ist, wachsen darf?

Verwaltung. Wird geklärt.

 

-          Sind in der Gemarkung Evern Haimar südlich des Kanals neue Windenergiestandorte geplant? Hat die Stadt dazu Anfragen erhalten oder muss sie eine Stellungnahme dazu abgeben?

*Verwaltung: Die im Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Hannover (RROP) getroffenen Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung wurden vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 05.03.2019 für unwirksam erklärt. Derzeit bestehen auf regionalplanerischer Ebene daher keine Konzentrationszonen für Windenergienutzung.

Die Stadt Sehnde hat seinerzeit als Reaktion auf die Aufnahme von Windenergieanlagen in den Katalog der im Außenbereich privilegierten Vorhaben gemäß § 35 (1) BauGB im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie durch die 9. und 10. Änderung des FNP durch entsprechende Darstellungen die zulässige Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet planungsrechtlich wirksam und abschließend geordnet (Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet). Das Verfahren der Stadt Sehnde zur 40. Änderung zum Thema „Windenergie“ befindet sich derzeit noch im Planungsprozess. In diesem Rahmen hat die Stadt Sehnde ein eigenes Standortkonzept Windenergie erarbeitet. Für die hieraus abgeleiteten Potenzialflächen (verbleibende Flächen nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen), für die keine hinreichende Datenlage zum artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzial besteht, werden derzeit avifaunistische Übersichtskartierungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in die Erarbeitung des Entwurfes der 40. Änderung FNP einfließen, so dass eine Fortsetzung des Verfahrens durch die Stadt Sehnde Ende dieses Jahres angestrebt wird. Dann ist ein erneuter Entwurfsbeschluss durch die politischen Gremien zu fassen.

Für den in der Anfrage benannten Bereich zwischen Rethmar, Haimar und Klein Lobke enthält das Standortkonzept der Stadt Sehnde derzeit keine Potenzialflächen, da der Bereich als weiche Tabuzone Natur und Landschaft bzw. in Teilen auch weiche Tabuzone Siedlung eingestuft wurde

 

-          Wann werden in der Ortschaft Rethmar die Straßeneinläufe gereinigt? Gibt es dazu einen Reinigungsplan?

Verwaltung: Wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

Herr Max Digwa:

Die Ortsratssitzungen sollen zukünftig um 18:00 Uhr beginnen. Kann für den Ortsrat Rethmar der Sitzungsbeginn weiterhin wie bisher um 19:00 Uhr sein?

*Antwort von Bürgermeister Olaf Kruse: Unter Berücksichtigung der überschaubaren Zahl von Sitzungen und der Teilnahme von Ortsratsmitgliedern an Sitzungen von Fachausschüssen, die generell um 18:00 Uhr beginnen, sollte eine Teilnahme an Sitzungen der Ortsräte, die ebenfalls um 18:00 Uhr stattfinden, ebenfalls möglich machen. Außerdem ist nach dem NkomVG den Mandatsträgern die für ihre Tätigkeit notwendige freie Zeit zu gewähren. Der Begriff Tätigkeit, für die die notwendige freie Zeit zu gewähren ist, umfasst alle Tätigkeiten, die sich aus der Wahrnehmung des Mandats ergeben. Dazu gehört auch die Teilnahmen an Sitzungen. Daher halte ich an dem Grundsatz eines „Sitzungsbeginns 18:00 Uhr“ fest.

 

Herr Bäkermann:

-          Muss der Ortsrat bei verkehrsbehördlichen Anordnungen z.B. bei Sperrungen von Straßen für den Durchgangsverkehr nicht beteiligt werden?

*Verwaltung: Bei der Anordnung von Verkehrszeichen wird die Kommune/Verkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreises tätig, d.h. es werden Aufgaben nach staatlichen Vorgaben (hier der Straßenverkehrsordnung und der Nebengesetze) erfüllt. Kommunalpolitische Gründe dürfen hierbei keine Rolle spielen. Temporäre Eingriffe in den Straßenverkehr (Baustellen) werden über die Gremienbetreuung informativ an die Ortsbürgermeiner*innen weitergeleitet.

 

-          Warum dürfen aufgrund einer geänderten verkehrsbehördlichen Anordnung Golfplatzbenutzer den Verbindungsweg von Klein-Lobke zum Golfplatz befahren wenn die Straße saniert wird, obwohl im Bebauungsplan klar und eindeutig geregelt ist, dass die Anbindung des Golfplatzes nur über Rethmar läuft.

*Verwaltung: Aufgrund erforderlicher Asphaltarbeiten an der Rampe zum MLK unter Vollsperrung war eine Anbindung des Golfplatzes über Rethmar zeitweise nicht möglich. Für diese Zeit wurden Anliegerverkehre zum Golfplatz über die südliche Anbindung zugelassen. Über die korrespondierende verkehrsbehördliche Anordnung wurde der Ortsbürgermeister – wie oben beschrieben -  informiert.

 

-          Warum dürfen die Bewohner von Rethmar den Verbindungsweg nach Klein Lobke nicht nutzen während der Sanierungsarbeiten?

*Verwaltung: Wie zuvor beschrieben sollten die Anliegerverkehre zum Golfplatz ermöglicht werden. An der stationären Beschilderung für den Verbindungsweg (Verkehrsverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas nach Z. 260 StVO) hat sich durch die Asphaltarbeiten nichts geändert. Unabhängig davon wäre aufgrund der Arbeiten an der Rampe eine Durchfahrt für den MIV nach Rethmar nicht möglich gewesen.

 

-          Was ist mit der Baumaßnahme vor Ort “Osterkamp

Verwaltung: Die Straßensanierungsmaßnahmen Osterkamp liegen im Zeitplan.

 

-          Wird dort gleich eine Löschwasserleitung verlegt?

*Verwaltung: Die Löschwasserleitung wurde im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit verlegt.

 

-          Es wird um einen Sachstand über sämtliche stattfindenen Hochbaumaßnahmen in Rethmar in einer weiteren Ortsratssitzung innerhalb der nächsten Zeit gebeten.

*Verwaltung: Der Ortsrat hat eine vom Fachdienst Gebäudewirtschaft erstellte Excelliste, über die gesamten Bauvorhaben in der Stadt Sehnde mit dem Sachstand zu den einzelnen Baumaßnahmen per Mail am 29.07.2020 erhalten.

 

 * Diese Antworten hat der Ortsrat am 29.07.2020 per Mail erhalten.

 

-          Auf der Grünfläche der Bundesstraßenverwaltung südlich der Hauptstraße, Bereich HNR: 7-11, hat es eine Baumaßnahme gegeben. Es ist ein Fundament für ein Schild errichtet worden. Wer hat die Genehmigung dafür erteilt und warum wurde der Ortsrat darüber nicht unterrichtet?

Verwaltung: Wird geklärt.

 

Herr Huch:

-          Wann wird der abgängige Baum am Rodelberg am Eltzweg ersetzt?

Verwaltung: Wird weitergeleitet.

 

-          Bei den Baumaßnahmen Neubaugebiet Rethmar-West wurde ein großer Findling freigelegt. Besteht die Möglichkeit diesen Findling für den Ort aufzubewahren?

Verwaltung: Der Findling ist ein Naturdenkmal. Daher ist das weitere Verfahren mit verschiedenen Behörden zu klären. Es ist auch eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer notwendig. Der Fundort ist nicht im Eigentum der Stadt.

 

Ortsbürgermeister Jäntsch:

-          Wie ist der Sachstand des Flurbereinigungsverfahrens in Rethmar Nord? 

Verwaltung: Seit der letzten Mitteilung hat sich nichts geändert, es wird nur die Wertermittlung besprochen. Die Stadt hat verabredet, dass die Planung für die Umgestaltung des Billerbach von ArL (Amt für regionale Landesentwicklung) beauftragt wird und dass die Stadt den finanziellen Ausgleich zu einem späteren Zeitpunkt leisten kann.

 

-          Wie ist der Sachstand zum Anbau der Umkleidekabinen an die Turnhalle? Ist der Bauantrag gestellt? Sind die Förderanträge vorbereitet bzw. abgeschickt?

Verwaltung: Ein Bauantrag konnte bislang noch nicht eingereicht werden. Architekt und TGA-Planer erarbeiten noch die Planunterlagen, um sie auch mit dem vorgegebenen Kostenrahmen in Einklang zu bringen. Der Förderantrag wird hier durch den MTV Rethmar bis zum 15.08. beim Landessportbund gestellt. Sobald planfertige Unterlagen vorliegen werden diese dem MTV zur Verfügung gestellt, damit der Antrag vorbereitet werden kann.    

Alle Beteiligten wissen um die Terminvorgaben!

 

-          Wie ist das Pflegekonzept für die in diesem Jahr gepflanzten Bäume? Ist auch bei längerer Trockenheit die Bewässerung gewährleistet?

Verwaltung: Die Fertigstellung sowie Entwicklungspflege liegt drei Jahre bei der ausführenden Firma. Die Bäume werden in dieser Zeit von der Firma gewässert.

 

-          Wann wird die Straße „Am Golfplatz“ für Fahrradfahrer wieder befahrbar sein?

Verwaltung: Es haben Gespräche stattgefunden mit dem Ziel einer Verbesserung der Oberfläche des Verbindungswegs für die Nutzung von Radfahrern. Eine solche Wiederherstellung bedingt jedoch die physische Sperrung des Verbindungswegs zur Nutzung durch Pkw‘s, damit die Straße nicht wieder „kaputtgefahren“ wird. Hierzu stehen noch Gespräche mit den aus Rethmar betroffenen Landwirten aus.

Ziel ist eine Verbesserung der Straßenoberfläche möglichst noch vor dem Beginn der Sommerferien 2020.“

 

-          Sind die Eigentumsverhältnisse auf ganzer Länge eindeutig geklärt?

(siehe auch E-Mail von Bürgermeister Kruse vom 21.05.20).

Verwaltung: „Aufgrund von Hinweisen aus dem OR Rethmar wurde eine Klärung der Eigentumsverhältnisse eingeleitet. Diese Klärung konnte leider noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Es wäre hilfreich, wenn uns die Unterlagen, die zu dem Hinweis aus dem Ortsrat geführt haben, zur Verfügung gestellt werden.

Ortsbürgermeister Jäntsch wird Bürgermeister Kruse Unterlagen zusenden, wenn ihm diese vorliegen.

 

-          Am Fahrradweg nach Sehnde wurde westlich des entstehenden Kreisverkehrsplatzes eine weitere Baustelle eingerichtet. Bei der Einrichtung wurde ein Ahorn beschädigt, das verdichtete Mineralgemisch reicht direkt an den Baum heran. Größere Aktivität ist an der Stelle nicht zu erkennen. Wann sind die Baumaßnahmen beendet? Wann wird der Radweg wiederhergestellt?

Verwaltung: Die Maßnahmen sind im Rahmen der Baumaßnahme Baugebiet Rethmar West erforderlich.

 

-          Hat der Baum größeren Schaden genommen?

Verwaltung: Inwieweit der Baum gelitten hat wird sich erst in den folgenden Jahren zeigen. Fachgerechter Baumschutz wurde hier nicht angewandt.

 

-          Der Fußweg an der Seufzerallee wurde durch die Bauarbeiten Osterkamp / Schulkoppel arg in Mitleidenschaft gezogen. Er muss auf gesamter Länge entlang der Donau ausgebessert werden und speziell im östlichen Bereich deutlich verfestigt werden. Wann wird das geschehen?

Verwaltung: Die durch die Bauarbeiten entstandenen Schäden werden nach Beendigung der Baumaßnahme reguliert.

 

-          Kann am westlichen Auslauf Donau an der Seufzerallee (vor Gutsstraße) eine Auskolkung angelegt werden?

Verwaltung: Wird im zuständigen Fachbereich geklärt.

 

-          Durch den Ausbau Osterkamp wurden die Bäume auf der westlichen Straßenseite abgegraben. Sind hier besondere Pflegemaßnahmen nötig? Wenn ja, was soll geschehen?

Verwaltung: Hier wurde der (ausgeschriebene) fachgerechte Baumschutz nicht angewandt. Wir werden nach Abschluss der Arbeiten die Bäume begutachten und ggf. die ausführende Firmen zu Ersatzpflanzungen verpflichten.

 

-          Wer ist Eigentümer der Grünflächen auf der südlichen Seite der Hauptstraße vor den Hausnummern 7-11? Können diese Flächen, falls öffentlich, für Baumpflanzungen der Stadt Sehnde genutzt werden?

Verwaltung: Eigentümer ist die Bundesstraßenverwaltung. Wir prüfen die Standorte hinsichtlich Eignung für Baumpflanzungen.

 

-          Die Bushaltestelle Triftstraße soll in den nächsten Jahren barrierefrei hergestellt werden. Kann dort auch ein Fahrkartenautomat errichtet werden?

Verwaltung: Es wird hinsichtlich der Machbarkeit eine Anfrage an die ÜSTRA gestellt.

 

-          Nach welchen Kriterien werden die Grundstücke im Baugebiet "Rethmar-West" vergeben?

Verwaltung: Gemäß Ratsbeschluss vom 1.11.2018 (BV 2018/0369) werden die Grundstücke

1.)    zu 1/3 der Grundstücke an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind (gerade Linie verwandt oder adoptiert)

2.)    zu 1/3 der Grundstücke an Ortsansässige/ Rückkehrer und

3.)    zu 1/3 an sonstige Bewerber*innen vergeben.

 

-          Wann beginnen die Erhaltungsmaßnahmen für die Bäume auf dem Schulhof? Was genau soll passieren?

Verwaltung: Findlinge und Beton im Wurzelbereich soll entfernt werden, das Erdreich im unmittelbaren Wurzelbereich ersetzt und die Wurzelbereiche mit bespielbaren Holzpodesten geschützt werden. Durchführung voraussichtlich in den Herbstferien 2020.

 

-          Grundschule: Der Sockel des Zauns weist erhebliche Schäden auf der kompletten Länge auf. Ist hier dringend eine Reparatur erforderlich?

Verwaltung: Die Mauer ist in Augenschein genommen worden. Hier soll für 2021 eine entsprechende Mittelanmeldung durch den Fachdienst Gebäudewirtschaft erfolgen.

 

-          Die Verwaltung wird gebeten den ruhenden Verkehr auf der südlichen Seite der Hauptstraße an der östlichen Seite im Bereich HSNR. 33 hinter dem Blumenladen und Bereich der Bushaltestelle zu überwachen.  

Verwaltung: Wird weitergegeben.

 

 

Ortsbürgermeister Matthias Jäntsch schließt die Sitzung des Ortsrates Rethmar um 20:55 Uhr und gibt den Zuhörenden Gelegenheit, Fragen an den Ortsrat und die Verwaltung zu stellen.