Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen, ggf. in Kooperation mit anderen Kommunen, Kontakt aufzunehmen, um eine Änderung des § 38 (1) und (2) der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, hier „Bekanntmachung der Wahlvorschläge“, herbei zu führen. Die öffentliche Nennung der Straße und Hausnummer soll künftig nicht oder nur mit Einwilligung der Kandidaten erfolgen.