Herr Hoffmann beantragt eine Erhöhung um 50 Punkte in 2021 und 50 Punkte in 2022.
Der Antrag wird bei 16 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das