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Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022; hier: Empfehlungen aller Fachausschüsse  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 10.7
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten auch am Sitzplatz einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
2020/0813-5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022;
hier: Empfehlungen aller Fachausschüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0813
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wolfgang Ostermeyer stellt folgende Anträge:

1. Streichung des Doppelhaushalts und nur Aufstellung des Haushalts 2021.

2. Grundsteuererhöhung nur um 40 Punkte.

3. Streichung des geplanten Familienzentrums.

4. Komplette Streichung der Stellenmehrung im Haushalt.

5. Kürzung der Flüchtlingshilfe um 10.000,00 € in 2021 und 20.000,00 € in 2022

6. Zeitnahe Vermarktung der KiTa-Ladeholz, des Avacon-Geländes und der alten Turnhalle

  Feldstraße sowie die Darstellung im Haushalt.

7. Streichung der Nachrüstung bei der Warmwasserversorgung in den Schulen.

 

Ratsvorsitzende Dr. Lesemann lässt über den weitreichendsten Antrag, den Beschluss über den Haushalt, abstimmen.

 


Beschluss:
 

1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahre 2021 und 2022, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2025 sowie den Stellenplan 2021 und 2022 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.

 

2. Der Rat beschließt, dass nach § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Mindererträge und Mehraufwendungen aus der festgestellten epidemischen Lage für die Stadt Sehnde nicht aufgestellt wird.

 

3. Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

18

Ja-Stimme/n

15

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en