Beschluss:
Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 in der mit
der Beschlussvorlage 2021/0920 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Zwischenkalkulation 2020 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021. Der
bisher gültige Gebührensatz wird beibehalten.