Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2021/0915-1 zum Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021 Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Abstimmungsergebnis:
Damit wird der Beschlussvorschlag abgelehnt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |