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Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder   

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 2G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind.
 
Wortprotokoll

Bürgermeister Kruse weist Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Haarstrich durch seine Unterschrift.

 

Ortsbürgermeister Haarstrich weist die Ortsratsmitglieder Maximilian Arnhold, Iris Bennwig, Andreas Busch, Holger Gutzeit, Stefanie Meyer und Nils Wilke-Rampenthal gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.