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Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder   

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Höver
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Höver Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Höver
Ort: Schützenstraße 10, 31319 Sehnde-Höver
Zusatz: Die Sitzung findet für Besucher*innen nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer*in einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
 
Wortprotokoll

Erste Stadträtin Conrady weist Ortsbürgermeister Schemschat gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsbürgermeister Schemschat durch seine Unterschrift.

 

Ortsbürgermeister Schemschat weist die Ortsratsmitglieder Uwe Eichelkraut, Wolfgang Großmann, Sarah Piesik, Elisabeth Schärling, Ulrike Schnelle und Anastasia Siegismund gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschrift.