Beschluss:
Der Rat beschließt, die Teilfläche des Flurstückes 84/4 der Flur 3, Gemarkung Sehnde der Straße "Peiner Straße" zur Größe von ca. 15 m² gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.