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Auszug - Beteiligung der Gemeinde Algermissen, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der Gemeinde Lengede, der Gemeinde Lilienthal und des Flecken Salzhemmendorf als Träger an der Hannoversche Informationstechnologien AöR und Beschluss der 7. Änderungssatzungzur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:20 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor Beginn der Sitzung finden Ehrungen für ehrenamtliches Engagement 2022 statt.
2022/0135 Beteiligung der Gemeinde Algermissen, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der Gemeinde Lengede, der Gemeinde Lilienthal und des Flecken Salzhemmendorf als Träger an der Hannoversche Informationstechnologien AöR und Beschluss der 7. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
1. Der Rat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt

  Sehnde und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der   

  anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als

  neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den

  rgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in

  § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der

  hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Rat beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der

  Hannoversche Informationstechnologien AöR. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse,    

  dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug

  genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2

  aufgeführte Stammkapital r jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro

  verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser

  Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober

  2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten

  öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen

  Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen

  sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 


Abstimmungsergebnis:

26

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en