Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Helmut Süß: wäre es möglich, zur Prävention/Abschreckung sog. „Starenkästen“ (ohne Funktion) zu installieren? - Die Kosten für solche „blinden Kästen“ können ermittelt werden. Ein mobiler Blitzeranhänger, wie ihn die Region verwendet kostet ca. 150.000 €. Was ist mit dem alten Blitzgerät? Kann das evtl. ohne Funktion als Abschreckungsmaßnahme eingesetzt werden? - Die Herstellerfirma ist in Isolvenz, die Stadt erhält im Rahmen eines Vergleiches ca. 25% des Anschaffungswertes zzgl. der Rechtsanwaltskosten. Das Gerät musste im Rahmen des Vergleiches zurückgegeben werden und kann daher nicht mehr anderweitig verwendet werden.
Jürgen Falkenhagen: Wie steht es um die Eigentumsverhältniss der „Keramischen Hütte“? - Die Eigentumsverhältnisse sind geklärt, vereinbarte Sicherungsmaßnahmen kamen allerdings zu spät. Kann der Brandeinsatz abgerechnet werden? - Der Einsatz kann nicht abgerechnet werden, da keine Brandstiftung ermittelt wurde. Die Abbruchkosten iHv ca. 15.000€ werden von der Stadt getragen. (Anmerkung: die Abbruchrechnung wird vom Investor privatrechtlich zurückgefordert). Hätte anstelle des Abbruchunternehmens auch das THW die Abbrucharbeiten durchführen können (ggf. zu geringeren Kosten)? - Möglicherweise, allerdings war in dem Moment Gefahr in Verzug und keine Zeit für Kostenerwägungen. |
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