Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
G. Kraft erläutert den Sachverhalt zur Beschlussvorlage Nr. 2022/0192 zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Grundschule Ilten“. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||