Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Da der Ortsrat nicht beschlussfähig ist, wird keine Beschlussempfehlung ausgesprochen, der Ortsrat wird lediglich nach § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 NKomVG angehört.
Es gab keine Anmerkungen zu einzelnen Personen auf der Vorschlagsliste.
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