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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:01 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2022/0225 Einziehung von Teilflächen der Straße "Schmiedestraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

G. Kraft erläutert die Einziehung einer Teilfläche in der Schmiedestraße im Ortsteil Bolzum.

 

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:
Der Rat beschließt, einen Teil des Flurstücks 301/25 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Schmiedestraße“ in Bolzum zur Größe von insgesamt ca. 360 m², derzeit Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche (ehemaliger Spielplatz) sowie Straßenbegleitgrünfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en