Beschluss:
Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2022 in der mit
der Beschlussvorlage 2023/0368 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Zwischenkalkulation 2023 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2024. Der bisher gültige Gebührensatz wird beibehalten.