Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Ortsbürgermeister Brozy trägt den Sachverhalt vor.
Frau Warneke hat mit Schreiben vom 08.02.2024 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Ortsrat Sehnde niederlegt.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht auf das Mandat. Dieser ist gegenüber dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG ist der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Beschluss: Der Ortsrat Sehnde stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass Frau Warneke aufgrund ihrer Verzichtserklärung vom 08.02.2024 aus dem Ortsrat Sehnde ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
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