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Auszug - 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Neue Grundschule Ilten, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ilten
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Ilten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:29 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaliges Rathaus Ilten
Ort: Glückauf Str. 3, 31319 Sehnde-Ilten
2024/0510 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Neue Grundschule Ilten, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rost stellt den Tagesordnungspunkt kurz vor und übergibt das Wort an Herrn Schmalenberger vom Planungsbüro.

Herr Schmalenberger leitet das Thema mit einer PowerPointPräsentation ein und gibt einen Überblick über die Maßnahmen.

Frau Groer vom Planerzirkel erläutert die eingegangenen Stellungnahmen zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Sitzung wird von 18:35 Uhr bis 18:37 Uhr unterbrochen.

Nach Beratung fasst der Ortsrat Ilten folgende Beschlüsse:


Beschluss:
a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0510 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“, Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en