Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Herr Schmalenberger leitet kurz ein und stellt den vorgesehenen B-Plan vor. Wesentliche Eckpunkte sind: - Das Regenrückhaltebecken (RBB) ist überdimensioniert um Starkregenereignisse abfangen zu können - lückenloser Anschluss an westl. B-Plan - Naturdenkmal und Rodelberg bleiben - Lärmschutz zum Festplatz ist vorgesehen - Hybrides Regenwasser Entwässerungssystem - Bau an Baulinie muss zuerst erfolgen (Schallschutz für Baugebiet, daher gibt es für diese Gebäude spezielle Anforderungen im B-Plan zum Schutz der Bewohner)
Frau Groer erläutert die eingegangenen Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie die Festsetzung zum Bebauungsplan Nr. 734.
Bürgermeister Kruse trägt die vorab vom Ortsrat eingereichten Anmerkungen/Fragen vor, die auch von Herrn Kruse und Frau Rost beantwortet werden. Eine Übersicht über die Fragen und Anmerkungen sind in der Anlage aufgeführt (Fragen schwarz / Antworten rot).
Die Sitzung wird anschließend für Fragen von 19:48 Uhr bis 20:04 Uhr unterbrochen.
Nach Beratung empfiehlt der Ortsrat Ilten unter Änderung von
- In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA1 – WA7) sind die nach §4 Abs.2 Nr.2 BauNVO allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften gemäß §1 Abs.5 BauNVO unzulässig.
folgende Beschlüsse: Beschluss:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0498 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0498 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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