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Auszug - Betriebsabrechnung Straßenreinigung hier: Gebührenkalkulation 2025 Zwischenkalkulation 2024 Betriebsabrechnung 2023 Satzungsänderung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:09 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0530 Betriebsabrechnung Straßenreinigung
hier: Gebührenkalkulation 2025
Zwischenkalkulation 2024
Betriebsabrechnung 2023
Satzungsänderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann stellt die Betriebsabrechnung 2023, die Zwischenkalkulation 2024, die Gebührenkalkulation 2025 vor und erläutert diese anhand der Beschlussvorlage.

 

Im Hinblick auf die erwirtschafteten Überschüsse die aus der Betriebsabrechnung hervorgehen, schlägt die Verwaltung vor, die Straßenreinigungsgebühr von 2,16 € auf 1,56 € anzupassen.

 

Herr Wissmann informiert den Fachausschuss, dass ab 2026 die Dienstleistung der Straßenreinigung die Stadt Sehnde selbst ausführen wird. Die entsprechenden Gerätekosten und Personalkosten wurden bereits im Haushaltsplan für 2025 berücksichtigt.

 

Herr Toboldt merkt an, dass eventuell 2026 die Straßenreinigungsgebühr nochmals gesenkt werden muss, da die Kosten nicht dargestellt bzw. nicht kalkuliert werden können. Herr Wissmann erwidert, dass die interne Kalkulation für 2026 dies ebenfalls aussagt.

 

Herr Pfalzer fragt, ob die Gerätekosten für die Straßenreinigung 2026 nicht von den Überschüssen bezahlt werden könnten. Herr Wissmann erwidert, dass es nicht möglich ist, da es ein rein betriebswirtschaftliches Ergebnis ist. Es fließt somit nur mit der Abschreibung in das Ergebnis.

 

Herr Marotzke hat eine Frage zur Kalkulation, was sich hinter den kalkulierten 30.000 € für Rohstoffe und Fertigungskosten verbirgt. Herr Wissmann antwortet, dass der Baubetriebshof diese Position kalkuliert hat und die Rohstoffe erheblich teurer geworden sind.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:
 

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen.

 

Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2023 in der mit der Beschlussvorlage 2024/0530 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2024 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2025.
Die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 28.09.2018 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en