Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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a) des Ortsbürgermeisters
b) der Verwaltung
Bei Besichtigung am 28.01.2025 (einen Tag nach der letzten Sitzung) lagen keine Baumstämme auf der Bahn. Einige Sträucher und umgefallene Bäume ragten leicht in die Strecke, diese können in der Schnittsaison (ab Oktober) zurückgeschnitten werden. Kurzfristig haben andere Bereiche Vorrang.
Es wurden Kosten für einen beidseitigen Ballfangzaun hinter den Toren mit einer Höhe von 4,0 m und je einer Breite von 7,0 m ermittelt. Diese würden sich (inklusive Aufbau) auf ca. 7.500,00 Euro belaufen.
zur Aufarbeitung des Stillgewässers „Ladeholz“ müsste wie folgt vorgegangen werden:
Eventualposition bei Bedarf
Die Kosten für so eine Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca. 8.400 €.
Der Standort in Klein Lobke wurde bereits von der Region Hannover genehmigt, wohingegen die beiden Standorte Iltener Straße und Lehrter Straße sich noch in der Prüfung befinden. Nach Genehmigung aller Standorte können wir in die Beschaffung der Geräte gehen.
Diese Thematik wurde innerhalb der letzten „Einwohnerfragestunde“ (Sitzung am 27.01.2025) aufgenommen. Die in Rede stehende Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Sehnde. Insoweit haben wir auch keine Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen zur Herrichtung der Fläche.
Auch diese Thematik wurde innerhalb der letzten „Einwohnerfragestunde“ (Sitzung am 27.01.2025) aufgenommen. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der „Johann-Wichern-Str.“ ein Fahrzeug abgestellt worden sei, auf dem ein „roter Aufkleber“ angebracht wurde, der einen Hinweis auf „aha“ (Abfallentsorgungsunternehmen der Region Hannover) enthält. Die Verantwortlichkeit bezüglich des Abtransportes von sogenannten „Schrottfahrzeugen“ obliegt grundsätzlich der Region, die diese Aufgabe durch „aha“ erledigen lässt. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sehnde markieren die Fahrzeuge mit einem roten Aufkleber und geben die Informationen zur Aufnahme und zum Fristende an „aha“ weiter. Weiteres (Art und Zeitpunkt der Entfernung, Verbringungsort, etc.) liegt bei der Wahl dieses Vorgehens dann im Verantwortungsbereich der Region.
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