Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Vor der Sitzung des Ortsrates fand von 16:30 Uhr – 17:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Lennard Busche trifft um 17:08 Uhr zur Gruppe und unterstützt die Begehung.
Folgendes wurde festgestellt:
Station 1 Hinterstraße 1
aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.
Station 2 Festplatz
aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlage zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz
Station 3 Friedhof
aktueller Stand seitens Verwaltung: Baubetriebshof wird Halterungen bauen/installieren
aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlagen zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz
aktueller Stand seitens Verwaltung: Baubetriebshof wird Reparatur veranlassen.
Station 4 Rethenerstraße 25
aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.
Station 5 Glenzburg 15
Rückmeldung vom Fachdienst Ordnung und Recht: „Aus ordnungsbehördlicher Sicht kann ich leider keine Lösung anbieten. Grundsätzlich spricht gegen die Haltung bzw. die Zucht von Bienen auf dem eigenen Grundstücks nichts. Es handelt sich bei der Haltung von Bienen um eine Einwirkung gem. § 906 Abs. 1 S. 1 BGB. Die davon ausgehenden Beeinträchtigungen auf ein Grundstück sind i.d.R. zu dulden. Unabhängig davon könnte die Bauaufsichtsbehörde (Region Hannover) tätig werden, sofern Abstände zu Grundstücksgrenzen nicht eingehalten würden oder der Bebauungsplan Regelungen enthält, welche die Haltung von Bienen ausschließt (das ist aber quasi fast unmöglich). Interessant könnte der Abstand zum Nachbargrundstück beispielsweise in allgemeinen Wohngebieten werden, wenn die Bienenstöcke in einer Art und Größe errichtet wurden, dass sie eine bauliche Anlage darstellen.“
Station 6 Spielplatz Glenzburg
aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlage zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz
Station 7 Kleine Kampstraße 30
Rückmeldung vom Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz: „In der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO wird u.a. ausgeführt, dass „die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden kann.“ Da es sich bei der Kleinen Kampstraße nicht um einen Bestandteil einer großen Zone handelt, wird die Markierung einer „30“ für nicht erforderlich erachtet.“
Station 8 ggü. Maschstraße 2
Rückmeldung vom Fachdienst Ordnung und Recht: „Ein abgelaufener TÜV allein stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, berechtigt aber nicht automatisch zum Abschleppen. Das Abschleppen ist in der Regel nur dann verhältnismäßig, wenn das Fahrzeug eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt – zum Beispiel, wenn es nicht verkehrssicher ist oder den Verkehr behindert. Das Fahrzeug müsste also objektiv betrachtet eine Gefährdung oder Behinderung darstellen – das ist bei einem geparkten, „ordentlichen Auto“ mit Kennzeichen und überzogenem TÜV meist nicht der Fall. Es handelt sich objektiv nicht um ein sogenanntes „Schrottauto“ was im Grunde als Abfall gilt. Dennoch werden wir uns die Situation vor Ort anschauen und ein Verwarngeld wegen des abgelaufenen TÜVs aussprechen. Hier erhält die oder der Halter*in ein Schreiben und kann das Fahrzeug dann auch selber noch entfernen. Wenn für die Dacharbeiten die Sperrung der Fläche vor der Scheune erforderlich ist und somit die Nutzung für die Allgemeinheit eingeschränkt wird, so bedarf es einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Es könnte geprüft werden, ob das Aufstellen eines absoluten Haltverbots erforderlich ist. Sollte das Fahrzeug dann also im absoluten Haltverbot stehen, gäbe es eine realistischere Möglichkeit das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Nachtrag 05.05.: Der PKW ist bereits entfernt worden.
Station 9 Klappenweg 10
aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlage zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz
Station 10 Kurvenbereich Osterkampsweg 16
aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.
Station 11 gegenüber Osterkampsweg 8
aktueller Stand seitens Verwaltung: Baubetriebshof wird Baureste entfernen
Station 12 Ecke Osterkampsweg/Maschstraße
aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.
Beschluss: Der Ortsrat Wassel fordert, dass die festgestellten Mängel beseitigt werden und die Umsetzung der Anregungen und Forderungen schnellstmöglich erfolgt. Abstimmungsergebnis:
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