Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Frau Strauß stellt mit Frau Lohmann zusammen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor. Es wird berichtet, dass die geplante Erhöhung der Gebühren im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts um insgesamt 30 % in zwei Schritten festgehalten wurde, um die finanzielle Situation der Stadt zu stabilisieren. Zudem soll eine Sozialstaffel eingeführt werden, die die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern staffele, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Frau Strauß erläutert, dass die bisherige Gebührenstruktur lediglich eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder und der Betreuungszeit vorsehen hat. Die Einführung der Sozialstaffel sei daher eine wesentliche Neuerung, die eine gerechtere Verteilung der Gebühren ermögliche.
Frau Lohmann stellt die Gebührentabelle zur Sozialstaffel vor.
Es gibt eine Diskussion unter anderem über das Maßgebliche zu versteuernde Einkommen und das dies in §2 Abs. 5 EStG definiert werde und nicht in Abs. 4.
Diese Änderung wurde mit aufgenommen, anschließend wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die vorliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung inklusive der Einführung einer Gebührenstaffel und der Erhöhung der Benutzungsgebühren sowie des Essensgelds.
Abstimmungsergebnis:
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