Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Gorka und Frau Bartels-Wehrhahn stellen anhand einer Power-Point-Präsentation die Beschlussvorlage 2025/0634 vor. Die Überarbeitung der Satzung sei notwendig geworden, da die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2022 keine Regelungen für den Fall enthielt, dass nicht genügend Kandidaten für eine Wahl zur Verfügung stehen. Dies habe dazu geführt, dass der Jugendbeirat nicht neu gewählt werden konnte, was wiederum die Aufhebung der bisherigen Richtlinie erforderlich machte. Die neue Satzung enthalte nun unter anderem die Möglichkeit, die Wahl auszusetzen, falls nicht genügend Kandidaten gefunden werden. Die wichtigste Änderung sei jedoch die Einführung einer Nachfrist von zwei Wochen, falls weniger als 16 Kandidaten gefunden werden. Sollten nach Ablauf dieser Frist immer noch weniger als fünf Kandidaten zur Verfügung stehen, könne die Wahl auf das nächste Jahr verschoben werden. Falls auch dann keine ausreichende Kandidatenzahl erreicht werde, sehe die Satzung vor, den Jugendbeirat vorübergehend ruhen zu lassen.
Es wird nachgefragt, was dafür getan wird, um den Jugendbeirat sichtbarer zu machen.
Frau Gorka berichtet, dass bereits eine Zukunftswerkstatt als Testballon durchgeführt wurde, an der etwa 30 Jugendliche teilgenommen hätten. Diese Veranstaltung habe gezeigt, dass alternative Formate wie Foren oder Werkstätten eine Möglichkeit seien.
Nach einer Diskussion über die Formulierung der Satzung und einer kleinen redaktionellen Änderungen wird die neue Satzung beschlossen.
Beschluss: fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die vorliegende Satzung des Kinder- und Jugendbeirats (KiJuBS) der Stadt Sehnde.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |