Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die vorliegende Satzung des Kinder- und Jugendbeirats (KiJuBS) der Stadt Sehnde. Sachverhalt:Bisher diente eine Richtlinie als Grundlage für die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde. Diese wurde vom Rat der Stadt Sehnde im März 2002 beschlossen. Die für 2024 Jahr notwendige Neuwahl des Kinder- und Jugendbeirates gemäß der vom Rat der Stadt Sehnde am 31.03.2022 beschlossenen Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirats musste aufgrund fehlender Kandidat*innen ausgesetzt und auf das kommende Jahr verschoben werden. Dabei stellte die Regionswahlleitung / Kommunalaufsicht fest, dass eine Verschiebung der Wahl gemäß der geltenden Richtlinie nicht rechtens ist. Eine Verschiebung und/oder das Aussetzen der Wahl würde in der Folge gegen § 85 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 NKomVG verstoßen, wonach der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates der Stadt Sehnde auszuführen hat und der Beschluss sieht die regelmäßige Neuwahl anhand der gültigen Richtlinie vor. Aus diesem Grund war eine Aufhebung der Richtlinie erforderlich. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die gewählte Form einer Richtlinie nicht die korrekte Rechtsform für das Gremium Jugendbeirat ist und hier eine Satzung zu erstellen ist.
Diese wurde nun in Rückkoppelung mit dem Hauptverantwortlichen für die Organisation und Durchführung der Wahlen bei der Region Hannover neu erstellt. Dabei wurden die Inhalte aus der vorherigen Richtlinie berücksichtigt.
Neu mit aufgenommen wurden die Regelungen zur Aussetzung einer Wahl. In der vorherigen Richtlinie war dieser Fall nicht berücksichtig und somit für die Stadt Sehnde folglich nicht geregelt. Zukünftig wird dem unter § 9 Wahlvorschläge wie folgt Rechnung getragen:
(5) Sollten nach Ablauf der in § 9 Absatz 1 Satz 3 genannten Frist weniger als fünf Kandidaturen eingereicht worden sein, entscheidet die Wahlleiterin oder der Wahlleiter über ein Aussetzen des Kinder- und Jugendbeirats um ein Jahr.
(6) Sollten in der nach § 9 Absatz 5 genannten Fristen erneut weniger als fünf Kandidaturen eingereicht worden sein, entscheidet die Wahlleiterin oder der Wahlleiter gemeinsam mit dem Rat der Stadt Sehnde über ein Aussetzen des Kinder- und Jugendbeirats auf unbestimmte Zeit und andere geeignete Maßnahmen um Beteiligung junger Menschen in Sehnde zu ermöglichen.
Die Neuwahlen gemäß der angefügten Satzung sind für August und September dieses Jahres geplant.
Die Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung des Kinder- und Jugendbeirats (KiJuBS) der Stadt Sehnde
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