Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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a)
Wichtige Themen :
Die Mehrheit der Anwesenden sieht keinen aktuellen Handlungsbedarf.
b) Mitteilung von Frau Wrede aus dem Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz: Bereits im Jahr 2022 wurden in Abstimmung mit Ihnen Überlegungen angestellt, welcher der vorhandenen Wege auf dem Friedhof Sehnde in gepflasterter Bauweise ausgeführt werden soll. Wir beabsichtigen daher, den in der beigefügten Karte markierten (gelb), Wegeabschnitt in gepflasterter Bauweise herzustellen. Insbesondere sprechen folgende Gründe für die Auswahl dieses Weges:
Durch die Pflasterung wird die langfristige Belastbarkeit und Nutzbarkeit des entsprechenden Wegeabschnitts nachhaltig erhöht, gleichzeitig wird die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen verbessert. Sofern der Ortsrat dieser Vorgehensweise zustimmt, ist der Beginn der Bauarbeiten bereits für den 22.09.2025 vorgesehen. Herr Marotzke macht darauf aufmerksam, dass er die Kurzfristigkeit einer Mitteilung, die eine Zustimmung des Ortsrates erfordert nicht gutheißt, vor allem vor dem Hintergrund, dass Ortsratsmitglieder eine Frist von drei Tagen für das Stellen von Anfragen einhalten müssen. Frau Wrede wird gebeten kurzfristig eine E-Mail mit der Kostenplanung an die Ortsratsmitglieder zu verschicken. Grundsätzlich befürwortet der Ortsrat das Vorhaben.
Beantwortung der E-Mail Anfragen von Herrn Reimann die Keramische Hütte betreffend: 1. Wie engmaschig wird hier kontrolliert? Herr Kruse: Die Kontrolle der Stadt mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist nicht Aufgabe der Stadt sondern des Grundstückseigentümers. Die Einzäunung eines Grundstücks ist grds. nicht verpflichtend. Das unberechtigte Betreten eines fremden Grundstücks ist ggf. zu ahnden. Hier haften ggf. Erziehungsberechtigte. Die Anordnung zur Einzäunung erfolgte seinerzeit auf Veranlassung der Stadtverwaltung durch die Bauaufsicht der Region Hannover. Wir haben hier auf den aktuellen Zustand hingewiesen.
2. Wann hat die Verwaltung letztmals den Eigentümer aufgefordert seiner Sicherungspflicht nachzukommen? Herr Kruse: Wir weisen regelmäßig auf die Problematik hin, haben jedoch keine Möglichkeit einer Ahndung, sofern nichts passiert.
3. Darf die Stadt (...) eigene Sicherungsmaßnahmen (neue Zäune; Teilabriss;...) vornehmen, zum Beispiel bei Gefahr in Verzug und diese dann in Rechnung stellen? Herr Kruse: Ja, bei Gefahr im Verzug werden wir tätig. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass wir in diesem Fall zunächst einmal zahlen und uns dann um die Kostenerstattung zu kümmern haben.
Beantwortung der E-Mail-Anfragen von Herrn Dr. Pick, das Regenrückhaltebecken am Ahornweg betreffend: 1. Wann wird die Verunreinigung des Regenwasserrückhaltebeckens im Ahornweg beseitigt? 2. Was unternimmt die Verwaltung, um zu vermeiden, dass bei Baumpflegarbeiten der anfallende Grünschnitt in Regenwasserrückhaltebecken entsorgt wird? 3. Gibt es einen Plan zur regelmäßigen Überprüfung und Säuberung der Regenwasserrückhaltebecken in Sehnde? Falls ja, welche Regelungen enthält der Plan? Falls nein, warum gibt es ihn nicht? Herr Kruse: Die Regenwasserrückhaltebecken sind Bestandteil der Oberflächlichenentwässerung und fallen somit in die Zuständigkeit der Stadtwerke Sehnde (SWS). Von dort wird auf Nachfrage mitgeteilt, dass dieses Becken seit Jahren Schwierigkeiten bereitet, weil vermutlich Kinder/Jgdl. aus dem Wald Holz holen und dieses dann in bzw. an das Becken legen. Da man dort nicht mit Fahrzeugen hingelangt, ist die Räumung mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Weder die SWS noch wir als Stadt haben im Becken Bäume und somit auch keine Baumpflegearbeiten durchgeführt.
Am 15.09.2025 haben Mitarbeitende der SWS gemeinsam mit Mitarbeitern des Baubetriebshofes die Äste entfernt. In meiner letzten Bgm.-Sprechstunde hatte bereits ein Anlieger auf das Problem aufmerksam gemacht, so dass ich die Räumung bereits vor ein paar Tagen beauftragen konnte.
Das Becken wird vierteljährlich kontrolliert und zusätzlich im Zusammenhang mit größeren Regenwasserereignissen. Die Beckenkapazität sehen wir als ausreichend dimensioniert, zumal sich dieses Becken auch bei besonderen Regenereignissen nicht in Vollfüllung befindet.
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