Bürgermeister Kruse nimmt nicht an der Beratung bzw. Abstimmung teil.
Die anschließende Abstimmung erfolgt im Ganzen.
Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss der Stadt Sehende für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.909.533,01 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.635.767,37 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.