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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines zugewählten Mitglieds  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Choitz: teilte mit

Ich stelle fest, dass Frau Ahlfeldt heute als Vertreterin des Seniorenbeirates an der Sitzung teilnimmt. Frau Ahlfeldt, ich darf Sie bitten, nach vorne zu treten.

Ich weise Sie hiermit gemäß den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausdrücklich auf Ihre Pflichten hin, insbesondere auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKommVG), auf das Mitwirkungsverbot (§ 41 NKommVG) sowie auf das Vertretungsverbot und die Treuepflicht der ehrenamtlich Tätigen (§ 42 NKommVG).

Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften liegen Ihnen im Wortlaut vor und werden Ihnen im Anschluss erneut ausgehändigt. Ergänzend verweise ich auf die Ihnen bekannten Auszüge aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, dem Strafgesetzbuch sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Rechtsstellung ehrenamtlich Tätiger. Hinweise zu den Straftatbeständen der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sowie zur Haftung bei Amtspflichtverletzungen ergeben sich aus der Rückseite der Niederschrift über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung.

Die Niederschrift über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung ist von Ihnen zu unterzeichnen. Ich verpflichte Sie hiermit gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Ihre Aufgaben gewissenhaft, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie die Gesetze zu beachten.

Ich heiße Sie herzlich willkommen.

 


Herr Choitz: teilte mit:Ich stelle fest, dass Frau Eifelt heute als Vertreterin des Seniorenbeirates an der Sitzung teilnimmt. Frau Eifelt, ich darf Sie bitten, nach vorne zu treten.Ich weise Sie hiermit gemäß den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausdrücklich auf Ihre Pflichten hin, insbesondere auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKommVG), auf das Mitwirkungsverbot (§ 41 NKommVG) sowie auf das Vertretungsverbot und die Treuepflicht der ehrenamtlich Tätigen (§ 42 NKommVG).Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften liegen Ihnen im Wortlaut vor und werden Ihnen im Anschluss erneut ausgehändigt. Ergänzend verweise ich auf die Ihnen bekannten Auszüge aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, dem Strafgesetzbuch sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Rechtsstellung ehrenamtlich Tätiger. Hinweise zu den Straftatbeständen der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sowie zur Haftung bei Amtspflichtverletzungen ergeben sich aus der Rückseite der Niederschrift über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung.

Die Niederschrift über die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung ist von Ihnen zu unterzeichnen.

Ich verpflichte Sie hiermit gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Ihre Aufgaben gewissenhaft, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie die Gesetze zu beachten.

Ich heiße Sie herzlich willkommen.