Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Nach der Beratung der Beschlussvorlage Nr. 2025/0747 zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Beschleunigungsgebiet Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 51. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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