Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Beschleunigungsgebiet Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 51. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 30.10.2025 den Feststellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ (BV 2025/0701) gefasst. Auf dessen Grundlage wurde die Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung bei der Region Hannover eingereicht. In gemeinsamer Abstimmung kann diese unter der Maßgabe erteilt werden, dass für den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ ein Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung als „Beschleunigungsgebiet“ gefasst wird. Damit wird der geänderten Rechtslage Rechnung getragen und die Eignung als Beschleunigungsgebiet geprüft bzw. im weiteren Verlauf ausgewiesen:
Hintergrund: Nach den Überleitungsvorschriften in § 245f Absatz 3 BauGB sind in Aufstellung befindliche Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, für die vor dem 15. August 2025 ein Beschluss über die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Flächennutzungsplans gefasst wurde, als Beschleunigungsgebiete nach § 249c darzustellen, soweit die dort genannten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Darstellung als Beschleunigungsgebiet kann ausnahmsweise in einem nachfolgenden, innerhalb von drei Monaten förmlich einzuleitenden separaten Planverfahren erfolgen. Von letzterer Ausnahmemöglichkeit macht die Stadt Sehnde Gebrauch, da das Planverfahren zur 50. Flächennutzungsplanänderung bereits abgeschlossen ist und eine Prüfung, ob die Voraussetzung für die Ausweisung als Beschleunigungsgebiet vorliegt, zu großen zeitlichen Verzögerungen geführt hätte. Eine entsprechende Prüfung erfolgt daher in diesem separaten Planverfahren, um den Flächennutzungsplan bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend zu ändern.
Finanzierung: Da dieses Planverfahren unmittelbar aus der 50. Änderung des Flächennutzungsplans hervorgeht, beabsichtigt die Verwaltung analog dazu die Kosten an den privaten Projektträger weiterzuleiten. Der bestehende städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bauleitplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten soll fortgeschrieben bzw. erneuert werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
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