Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0747  

 
 
Betreff: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Beschleunigungsgebiet Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
15.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
27.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.02.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_F51_Geltungsbereich_Luftbild
Anlage_2_F51_Geltungsbereich_AK5
Anlage_3_F51_Geltungsbereich_FNP

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Beschleunigungsgebiet Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 51. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 30.10.2025 den Feststellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ (BV 2025/0701) gefasst. Auf dessen Grundlage wurde die Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung bei der Region Hannover eingereicht. In gemeinsamer Abstimmung kann diese unter der Maßgabe erteilt werden, dass für den Bereich „Windpark Dolgen-Evern“ ein Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung als „Beschleunigungsgebiet“ gefasst wird. Damit wird der geänderten Rechtslage Rechnung getragen und die Eignung als Beschleunigungsgebiet geprüft bzw. im weiteren Verlauf ausgewiesen:

 

Hintergrund:

Nach den Überleitungsvorschriften in § 245f Absatz 3 BauGB sind in Aufstellung befindliche Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, für die vor dem 15. August 2025 ein Beschluss über die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Flächennutzungsplans gefasst wurde, als Beschleunigungsgebiete nach § 249c darzustellen, soweit die dort genannten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Darstellung als Beschleunigungsgebiet kann ausnahmsweise in einem nachfolgenden, innerhalb von drei Monaten förmlich einzuleitenden separaten Planverfahren erfolgen.

Von letzterer Ausnahmemöglichkeit macht die Stadt Sehnde Gebrauch, da das Planverfahren zur 50. Flächennutzungsplanänderung bereits abgeschlossen ist und eine Prüfung, ob die Voraussetzung für die Ausweisung als Beschleunigungsgebiet vorliegt, zu großen zeitlichen Verzögerungen geführt hätte. Eine entsprechende Prüfung erfolgt daher in diesem separaten Planverfahren, um den Flächennutzungsplan bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechend zu ändern.

 

Finanzierung:

Da dieses Planverfahren unmittelbar aus der 50. Änderung des Flächennutzungsplans hervorgeht, beabsichtigt die Verwaltung analog dazu die Kosten an den privaten Projektträger weiterzuleiten. Der bestehende städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bauleitplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten soll fortgeschrieben bzw. erneuert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

- Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_F51_Geltungsbereich_Luftbild (10958 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_F51_Geltungsbereich_AK5 (10980 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage_3_F51_Geltungsbereich_FNP (5625 KB)