Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Aus der Diskussion zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0712 und zum Aufstellungsbeschluss der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ heraus wird ein Beschluss über folgenden Prüfauftrag an die Veraltung fasst: „Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Erschließung über den Bebauungsplan Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ der südlich angrenzenden Grundstücke möglich ist.“
Abstimmungsergebnis:
Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt zwischen dem Wasseler Weg im Westen, landwirtschaftlicher Flächen im Norden, Grünflächen im Osten und Süden. Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
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