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Auszug - 47. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Wasseler Weg Ost" und Bebauungsplan Nr. 511 "Wasseler Weg Ost", OT Wehmingen Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2025/0721 47. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Wasseler Weg Ost" und Bebauungsplan Nr. 511 "Wasseler Weg Ost", OT Wehmingen Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aus der Diskussion zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0712 und zum Aufstellungsbeschluss der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511Wasseler Weg Ostheraus wird ein Beschluss über folgenden Prüfauftrag an die Veraltung fasst:

„Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Erschließung über den Bebauungsplan Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ der südlich angrenzenden Grundstücke möglich ist.“

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511Wasseler Weg Ost wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt zwischen dem Wasseler Weg im Westen, landwirtschaftlicher Flächen im Norden, Grünflächen im Osten und Süden. Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en