Beschluss:
Der Rat beschließt die Ergänzende Vereinbarung zu der am 01.01.2000 in Kraft getretenen „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit“ in der Fassung der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen 2. Änderungsvereinbarung.