Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0783  

 
 
Betreff: Ergänzende Vereinbarung zur der am 01.01.2000 in Kraft getretenen "Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit"
hier: Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
02.02.2026 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.02.2026    Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I: Ergänzende Vereinbarung GaFöG

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die Ergänzende Vereinbarung zu der am 01.01.2000 in Kraft getretenen „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit“ in der Fassung der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen 2. Änderungsvereinbarung.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII in der jeweils gültigen Fassung besteht ab 01.08.2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler des Schuljahres 2026/2027.

 

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern und zu verbessern, wird mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder eingeführt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Schüler*innen der ersten Klassen somit einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird dieser Rechtsanspruch jahrgangsweise aufsteigend erweitert.

 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt auch während der Schulferien. Die landesrechtliche Festlegung einer Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien ist geplant. Die Bereitstellung der Ferienbetreuung fällt in die Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Angebote der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) während der Schulferien den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter erfüllen.

Die Region Hannover wird sich als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe an den Kosten der Betreuung beteiligen und gemäß der angefügten ergänzenden Vereinbarung einen Kostenausgleich an die Stadt Sehnde zahlen.

Die Region Hannover stellt somit insgesamt und somit an alle betroffenen Regionskommunen die folgenden Finanzmittel zur Verfügung:

  • Schuljahr 2026/2027 1,5 Mio. EUR
  • Schuljahr 2027/2028 2 Mio. EUR
  • Schuljahr 2028/2029 2,5 Mio. EUR
  • Schuljahr 2029/2030 3 Mio. EUR
  • Ab Schuljahr 2030/2031 Betrag des vorhergehenden Schuljahres zzgl. 2,5%

 

Die Verteilung der Finanzmittel auf die Kommunen erfolgt auf Grundlage der Schüler*innenzahlen der Jahrgangsstufen 1 bis einschließlich 4. Maßgebend ist die Schüler*innenzahl der amtlichen Schülerstatistik der Region Hannover des vorangegangenen Kalenderjahres.

 

Die Ergänzende Vereinbarung tritt zum 01.08.2026 in Kraft und gilt für eine Mindestlaufzeit von vier Jahren. Eine Kündigung ist frühestens mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.07.2030glich.

Die Regionsversammlung hat am 19.12.2025 die Ergänzende Vereinbarung zum KiTa-Vertrag zur Umsetzung des GaföG beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

k. A.

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage I: Ergänzende Vereinbarung GaFöG

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage I: Ergänzende Vereinbarung GaFöG (149 KB)