Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366 „Beekfeld“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt nördlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundstücke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
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