Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0808  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 366 "Beekfeld" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
10.03.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.03.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
366 Beekfeld_GB_ALKIS_1-5000.pdf
366 Beekfeld_GB_DOP_1-5000.pdf
366 Beekfeld_GB_FNP_1-10000.pdf
366 Beekfeld_städtebauliche Entwicklung_Anlage 4

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366Beekfeld wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt rdlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundscke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 


Sachverhalt:

Der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde stellt im Bereich des Gebietes „Beekfeld“ eine Wohnbauflächenentwicklung mit einer Größe von ca. 12 ha dar. Diese Siedlungsfläche lag bislang unter dem Vorbehalt der voranschreitenden Abdeckung der südlich gelegenen Kalihalde. Die Abdeckung und Begrünung der Kalihalde ist in diesem Bereich inzwischen so weit vorangeschritten, dass die Zielsetzung des Flächennutzungsplanes mit der Aufstellung eines Bebauungsplans weiter konkretisiert werden kann.

 

Die Siedlungsfläche von 12 ha bedeutet bei einer angenommenen Siedlungsdichte von 30 WE/ha ein Bevölkerungspotential von 300 350 Einwohnern. Die Lage dieser Fläche zum Ortskern ist günstig, allerdings ist die verkehrliche Anbindung an das Zentrum (insbesondere für Radfahrer und Fußnger) zu optimieren.

 

Die Hauptanbindung an das Straßennetz erfolgt für den Kfz.-Verkehr über den Klein Bolzumer Weg. Über diesen kann auf kurzem Wege das klassifizierte Straßennetz (hier: Wasseler Str.) erreicht werden. Die Straße „Im Beekfelde“ erhält eine Verbindung zur Bismarckstraße, so dass diese beiden Straßen künftig keine Sackgassen mehr darstellen. Diese Verbindung wird einbezogen in das Fuß- und Radwegenetz und besitzt in diesem Zusammenhang künftig eine ganz wesentliche Bedeutung.

 

Die gesamte städtebauliche Entwicklung und Wegeführung ist im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Nachnutzung der Kalihalde zu sehen, für die in Abstimmung mit der Firma K & S unter Beteiligung der Sehnder Bevölkerung eine Konzeption erarbeitet wurde.

 

Auf den oben genannten Grundlagen fand im November 2011 ein Workshop mit drei eingeladenen Planungsbüros statt. Die drei Planungsbüros haben jeweils ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Die Konzepte wurden im Dezember 2011 vorgestellt. Auf der Grundlage dieser Konzepte und der Darstellung im Flächennutzungsplan soll nun ein Bebauungsplan für den Bereich aufgestellt werden. Im Flächennutzungsplan wird für den Bereich eine Wohnbaufläche dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366 „Beekfeld“ soll daraus ein Wohngebiet entwickelt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

1) Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans

2) Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans

3) Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans

4) Städtebauliche Entwicklung „Beekfeld“ Unterlagen für den damaligen Workshop

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 366 Beekfeld_GB_ALKIS_1-5000.pdf (1813 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 366 Beekfeld_GB_DOP_1-5000.pdf (20544 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 366 Beekfeld_GB_FNP_1-10000.pdf (2108 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 366 Beekfeld_städtebauliche Entwicklung_Anlage 4 (280 KB)