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Auszug - „Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG des Ortsratsmitglieds Tanja Bösche-Sturm  

 
 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:17 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Haimar
Ort: Sankt-Florian-Weg 1, 31319 Sehnde-Haimar
Zusatz: Vor der Ortsratssitzung findet ab 16 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: 16:00 Uhr, Feuerwehrhaus Evern.
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Wilke-Rampenthal weist das neue Ortsratsmitglied Tanja Bösche-Sturm gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung bestätigt das Frau Bösche-Sturm durch ihre Unterschrift.