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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.08.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2026/0862 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bendix stellt anhand einer Power-Point- Präsentation die Beschlussvorlage Nr. 2026/0862 vor.

 

Es folgt eine längere Aussprache. Die Fragen der Ausschussmitglieder können beantwortet werden.

Der Rechnungsprüfer, Herr Kienert, gibt weitere Erläuterungen zum Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2024.

 

 

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.630.311,35 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus den Überschüssen der aus ordentlichen Ergebnissen gebildetencklage gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 322.799,82 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

4

Enthaltung/en