Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - BV/2014/0001  

 
 
Betreff: Nutzung von stadteigenen Flächen zum Zwecke der Wertstoffsammlung
hier:
- Abschluß einer Vereinbarung/eines Nutzungsvertrages mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover – aha-
- Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an aha zur Aufstellung von Sammelcontainern auf den Wertstoffinseln im öffentlichen Straßenraum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung Beteiligt:Bürgermeister
    Stab Finanzen und Controlling
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
14.05.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.06.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Sondernutzungserlaubnis aha Febr. 2014 neu
ContainerSTOSondernutzgErl
Nutzungsvereinbarung aha Febr. 2014 neu
Flächen Vereinbarung
ContainerSTOVereinbarung

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu c)

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)

c) Der Rat  beschließt die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis und den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover zur Bewirtschaftung der dort genannten Wertstoffinseln im Stadtgebiet Sehnde in der vorgelegten Fassung.

 

 


Sachverhalt:

Der Zweckverband stellt einerseits für die im öffentlichen Straßenraum liegenden Sammelplätze einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern, andererseits wird für die Sammelplätze auf stadteigenen Flächen der Entwurf einer Nutzungsvereinbarung vorgelegt.

 

Begründung:

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover –aha- verfolgt seit längerem Bestrebungen, die Bewirtschaftung der Wertstoffinseln innerhalb der Region neu  und damit einheitlich aufzustellen. Hierdurch ließe sich die Verantwortlichkeit u.a. zur Unterhaltung, Verkehrssicherung und regelmäßigen Säuberung/Leerung auf einen Ansprechpartner reduzieren.

Die Reinigung und Entsorgung aus einer Hand durch den Zweckverband als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gewährleistet, dass die Kommunen einen verlässlichen und leistungsfähigen Ansprechpartner in Bezug auf die Wertstoffentsorgung haben. Die Wertstoffinseln sind über das Regionsgebiet verteilt und gut erreichbar. Sie sind als Sammelplätze den Bürgern weitestgehend bekannt und akzeptiert.

Vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der Wertstoffsammlung und der Sicherstellung der Betreuung und Reinigung sollen die Standorte mit Sammelcontainern für Altglas , Alttextilien und Altpapier ausgestattet werden.

Form und Design der Wertstoffbehälter werden unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten festgelegt und im gesamten Regionsgebiet vereinheitlicht.

Ein Ziel ist damit die Aufwertung der Containerstandorte.

Die Anzahl der Behälter und der Leerrythmus sollen den örtlichen Gegebenheiten und dem Bedarf angepasst werden.

 

 

Die Verwaltung legt hierzu die Entwürfe einer Sondernutzungserlaubnis sowie einer Nutzungsvereinbarung vor.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Der Zweckverband übernimmt die vollständige Bewirtschaftung der Wertstoffinseln

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

2000,-€

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

2000,-€

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

-Entwurf der Sondernutzungserlaubnis

-Entwurf der Nutzungsvereinbarung

mit Katasterauszügen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sondernutzungserlaubnis aha Febr. 2014 neu (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ContainerSTOSondernutzgErl (2174 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Nutzungsvereinbarung aha Febr. 2014 neu (58 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Flächen Vereinbarung (38 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich ContainerSTOVereinbarung (3738 KB)