Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - BV/2014/0015  

 
 
Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Papenholz" in der Gemarkung Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
16.07.2014 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
22.07.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.07.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersichtsplan_21052013
2014_Änderungssatzung
Neuer Geltungsbereich
Satzung Papenholz

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren gem. § 29 BNatSchG und § 14 NAGBNatSchG zur Änderung der Satzung des geschützten Landschaftsbestandteils „Papenholz“ einzuleiten.

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt vor, den Geltungsbereich der Satzung über den geschützten

Landschaftsbestandteil LB-H 35 geringfügig um den Bereich der Außenspielflächen am Bonhoefferhaus zu verändern.

Für das Ändern oder Aufheben von Satzungen gelten nach § 14 Abs. 6 des

niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) die gleichen Verfahrens- und Formvorschriften wie für das Aufstellen von Satzungen. Das heißt, es sind die betroffenen Behörden (TÖBs, § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG) zu beteiligen und die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 14 Abs.3 NAGBNatSchG) anzuhören.

Eine öffentliche Auslegung ist nach § 14 NAGBNatSchG nicht nötig.

 

Begründung:

Das Grundstück des Bonhoefferhauses befindet sich im geschützten Landschaftsbestandteil LB-H 35 „Papenholz“. Die Schutzsatzung für das Papenholz besteht seit Oktober 1996. Der Rat der Stadt Sehnde erachtete das Papenholz als schützenswert, weil es inmitten der Stadt als innerörtlicher Eichen-Hainbuchenwald wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllt und für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum darstellt

Das ca. 8000 m² große Grundstück des Bonhoefferhauses wurde mit Bebauung  in

den Geltungsbereich der Satzung einbezogen. Der urtümliche Bewuchs mit waldähnlichem Charakter machten das Gelände 1996 schützenswert.

 

Nach wie vor handelt es sich gem. Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde i.d.Fassung von 1999 um eine Fläche für Gemeinbedarf (Krippennutzung, Jugendfreizeitheim).

Die Schutzsatzung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Papenholz“ lässt ein Herrichten des Außengeländes in dem Maße, wie es für die pädagogische Arbeit  vor Ort notwendig ist, nicht zu. Das Aufstellen von Spielgeräten jeglicher Art ist untersagt.

Durch eine Befreiung nach § 5 Absatz 2, Satz 2 der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Papenholz“ konnte vor Kurzem eine bespielbare Rasenfläche geschaffen werden.

Bei einer Begehung des Außengeländes des Bonhoefferhauses am 07.05.2014 hat

sich der Ortsrat Sehnde dafür ausgesprochen, die Satzungsänderung wieder aufzunehmen und die intensiv genutzten Spielereiche um das Jugendfreizeitheim aus dem Geltungsbereich der Schutzsatzung herauszunehmen. Es handelt sich ohne Gebäude um eine Fläche von 2.170 m², etwas mehr als 3 % der gesamten Papenholzfläche (knapp 72.000 m²).

Das Gelände bietet viele Möglichkeiten, verschiedene Aktionen und Aktivitäten im Bereich der Erlebnispädagogik durchzuführen. Dieser Gestaltungsspielraum sollte in jedem Fall für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Übersichtsplan

  1. Änderungssatzung

Neuer Geltungsbereich

Satzung Papenholz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_21052013 (116 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2014_Änderungssatzung (48 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Neuer Geltungsbereich (144 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Satzung Papenholz (474 KB)