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Vorlage - BV/2014/0025  

 
 
Betreff: Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
16.09.2014 
Sitzung des Ortsrates Bolzum (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug FNP-Bolzum

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Bolzum empfiehlt, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die in der Drucksache genannten Flächen soll das Verfahren zur Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Pestel – Institut erarbeiteten Leitlinie soll der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde überarbeitet und angepasst werden. Hierzu hat im August / September 2009 zusammen mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Feuerwehr und Umwelt und den jeweils dazu geladenen Ortsräten eine umfangreiche Bereisung aller Ortsteile stattgefunden, in der einzelne Flächen betrachtet wurden.

 

Der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wurde im April 2011 nach länger andauernden und ausführlichen Diskussionen v. a. mit der Region Hannover, Team Städtebau und Regionalentwicklung, abgeschlossen. Die dabei aufzunehmenden Anregungen und Bedenken werden nun in einer Beschlussvorlage dargestellt, die mit einem Entwurfsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung abschließt.

 

Begründung

Die zur Diskussion stehenden Flächen wurden für die Bereisung in Arbeitsunterlagen dargestellt und jeweils vor Ort diskutiert. Es wurden im Beteiligungsverfahren zunächst alle besprochenen Flächen weiter betrachtet, sowohl neue und konkretere Siedlungsüberlegungen als auch in einer späteren Zeitspanne in Aussicht genommene Vorschauflächen, bei denen der Zeithorizont über 2015 hinausgeht. In diesem Verfahrensschritt ging es auch darum, eine generelle Aussage der Träger öffentlicher Belange zu allen Flächen zu erhalten bzw. schon frühzeitig Aussagen zu nicht realisierbaren Planungsentwicklungen mitgeteilt zu bekommen.

 

Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Bolzum im wirksamen FNP noch ca. 2.363 m² Potenzialflächen dargestellt sind. Im Rahmen der Eigenentwicklung wurden durch den Bebauungsplan Nr. 416 „Sandweg“ rd. 560 m² zusätzlich neue Flächen in Anspruch genommen. Für die weitere Entwicklung von Bolzum wurden zwei Flächen vorgesehen, Fläche I „Sandweg Nord“ mit rd. 11.127 m² und Fläche II „Sandweg Ost“ (Kleiner Mühlenberg) mit rd. 12.000 m². Die Fläche II „Sandweg Ost“ befindet sich zurzeit nach der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 417 „Kleiner Mühlenberg“ und der 34. Änderung des Flächennutzungsplans in der Realisierung. Die Fläche des Baugebietes ist mit 13.879 m² (netto) etwas größer als die ursprünglich dargestellte Fläche II „Sandweg Ost“.

Nach dem Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 hat Bolzum eine anrechenbare Siedlungsfläche von 377.289 m². Daraus errechnet sich ein Basiszuschlag (5%) von 18.864 m² für die weitere Siedlungsentwicklung im Rahmen des RROP 2005.

Durch die Flächen des Bebauungsplans Nr. 417 „Kleiner Mühlenberg“ von 13.879 m², der angerechneten Fläche aus dem Bebauungsplan Nr. 416 „Sandweg“ von 558 m² und der Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan von 2.363 m² ist mit 16.800können nach Basiszuschlag von 5% für die weitere Siedlungsentwicklung im Rahmen des RROP 2005 noch 2.064 m² als Baufläche ausgewiesen werden. Bei Rücknahme der 2.363 m² Potentialfläche (Fläche 1) im Flächennutzungsplan könnten mit den 2.064 m² insgesamt rd. 4.427 m² neue Baufläche ausgewiesen werden. Damit wären für eine Teilfläche der Fläche I „Sandweg Nord“ die Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan und die Realisierung möglich. Die Darstellung im Flächennutzungsplan und die Realisierung der restlichen rd. 6.700 m² der Fläche I „Sandweg Nord“ sind erst im Rahmen des neuen RROP 2015 möglich.

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Bolzum als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1:              Marktstraße 30, südlich der Bebauung bzw. zwischen

              der Bebauung Marktstraße 28B und Eichstraße 6 rd.      2.363 m²

-  Fläche A:  Westseite Sandweg, nördlich angrenzend Stichstraße

 „Sandweg“ (Bebauungsplan Nr. 416 „Sandweg“) rd.        558 m²

-  Fläche II:              Baugebiet „Kleiner Mühlenberg“ rd.   13.879

Summe der Flächen: rd.   16.800

 

Anmerkungen:

1) Die Fläche 1 ist nach § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.

2) Auf der Fläche A sind nach Bebauungsplan Nr. 416 „Sandweg“ nur das Abstellen von Fahrzeugen und das Lagern von Material zulässig.

 

Für das RROP 2015 wird ein Basiszuschlag von 3% der maßgeblichen Siedlungsfläche diskutiert. Danach ergäbe sich eine Fläche von rd. 11.750 m² für eine Siedlungserweiterung.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Fläche I „Sandweg Nord“ im Geltungszeitraum des RROP 2015 im Flächennutzungsplan darzustellen und zu realisieren.

 

 

 

Rechtliche Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Darstellung der rechtswirksamen Fassung des FNP (= alte Darstellung) und Entwurf zur Änderung des FNP (= neue Darstellung).

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug FNP-Bolzum (243 KB)